Die klagende Rechtsanwaltskammer wendet sich dagegen, daß die Beklagte, eine aus Steuerberatern und Rechtsanwälten bestehende Partnerschaft, sich - entsprechend ihrer Eintragung in das Partnerschaftsregister - als "artax Steuerberater - Rechtsanwälte Partnerschaft A.-B.-H.-L.-S." bezeichnet.
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