FG Sachsen-Anhalt, vom 12.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 456/05
Rückwirkende Umwandlung einer GmbH in eine Kommanditgesellschaft (KG); Feststellung eines verrechenbaren Verlusts und gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte einer KG; Rückbeziehung der Haftungsverfassung des entstandenen Rechtsträgers (KG) auf den steuerlichen Übertragungsstichtag
BFH, Urteil vom 03.02.2010 - Aktenzeichen IV R 61/07
DRsp Nr. 2010/11527
Rückwirkende Umwandlung einer GmbH in eine Kommanditgesellschaft (KG); Feststellung eines verrechenbaren Verlusts und gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte einer KG; Rückbeziehung der Haftungsverfassung des entstandenen Rechtsträgers (KG) auf den steuerlichen Übertragungsstichtag
Wird eine GmbH in eine KG formwechselnd und nach § 2 i.V.m. § 14UmwStG 1995/1999 rückwirkend umgewandelt, so ist für Zwecke der Bestimmung der den Rückwirkungszeitraum betreffenden verrechenbaren Verluste i.S. von § 15aEStG auch die Haftungsverfassung des entstandenen Rechtsträgers (KG) auf den steuerlichen Übertragungsstichtag zurückzubeziehen.
Normenkette:
UmwStG 1999 § 2; UmwStG 1999 § 14; EStG § 15a;
Gründe
I.
1.
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