BFH - Urteil vom 30.11.2017
IV R 33/14
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Sätze 1 und 2;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 07.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 346/07

Umfang der Bestandskraft eines GewinnfeststellungsbescheidesZulässigkeit der Zurechnung von Sonderbetriebsausgaben an einen nicht einbezogenen Mitunternehmer

BFH, Urteil vom 30.11.2017 - Aktenzeichen IV R 33/14

DRsp Nr. 2018/1962

Umfang der Bestandskraft eines Gewinnfeststellungsbescheides Zulässigkeit der Zurechnung von Sonderbetriebsausgaben an einen nicht einbezogenen Mitunternehmer

NV: Die Zurechnung von Sonderbetriebsausgaben an einen nicht in den Gewinnfeststellungsbescheid einbezogenen Mitunternehmer kommt nicht in Betracht, wenn der Gewinnfeststellungsbescheid nur hinsichtlich der Feststellung des Sonderbetriebsgewinns angefochten worden ist.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 7. Mai 2014 11 K 346/07 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Sätze 1 und 2;

Gründe

I.

Die A–GmbH (Klägerin und Revisionsklägerin —Klägerin—) ist u.a. Rechtsnachfolgerin der B–GmbH & Co. KG (B–KG) und auch der C–GmbH & Co. KG (C–KG), die an der B–KG im Streitjahr 2004 als alleinige Kommanditistin beteiligt war. Komplementärin der B–KG war die Beigeladene, die zwischenzeitlich in D–GmbH umfirmiert wurde.