Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 7. Mai 2014
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
I.
Die A–GmbH (Klägerin und Revisionsklägerin —Klägerin—) ist u.a. Rechtsnachfolgerin der B–GmbH & Co. KG (B–KG) und auch der C–GmbH & Co. KG (C–KG), die an der B–KG im Streitjahr 2004 als alleinige Kommanditistin beteiligt war. Komplementärin der B–KG war die Beigeladene, die zwischenzeitlich in D–GmbH umfirmiert wurde.
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