I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, die im Bereich des Landschafts- und Sportplatzbaus tätig ist. Das Unternehmen wurde ursprünglich in Form einer Betriebsaufspaltung betrieben. Besitzgesellschaft war eine GbR, an der Herr A, der Beigeladene, zu 85 v.H. beteiligt war. Betriebsgesellschaft war die X-GmbH (GmbH). An der GmbH hielt der Beigeladene einen Geschäftsanteil von 80 v.H. Im Jahr 2003 wurde die GbR im Wege eines Formwechsels in die Klägerin umgewandelt.
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