I.
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der 1 %-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes in der für die Streitjahre geltenden Fassung (EStG) zur Bewertung der Nutzungsentnahme eines betrieblichen Kfz.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine aus zwei Gesellschaftern bestehende Steuerberatersozietät, die ihren Gewinn aus selbständiger Arbeit nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt.
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