WEG
Stand: 22.12.2023
zuletzt geändert durch:
Kreditzweitmarktförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 411

Wohnungseigentumsgesetz - Inhaltsverzeichnis

WEG ( Wohnungseigentumsgesetz )

FNA : 403-1

Fassung vom 12.01.2021

Zuletzt geändert durch:Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 411)

Inhaltsverzeichnis Teil 1 Wohnungseigentum Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen § 1 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Begründung des Wohnungseigentums § 2 Arten der Begründung § 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum § 4 Formvorschriften § 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums § 6 Unselbständigkeit des Sondereigentums § 7 Grundbuchvorschriften § 8 Teilung durch den Eigentümer § 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher Abschnitt 3 Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer § 9 a Gemeinschaft der Wohnungseigentümer § 9 b Vertretung Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer § 10 Allgemeine Grundsätze § 11 Aufhebung der Gemeinschaft § 12 Veräußerungsbeschränkung § 13 Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum § 14 Pflichten des Wohnungseigentümers § 15 Pflichten Dritter § 16 Nutzungen und Kosten § 17 Entziehung des Wohnungseigentums § 18 Verwaltung und Benutzung § 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss § 20 Bauliche Veränderungen § 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen § 22 Wiederaufbau § 23 Wohnungseigentümerversammlung