ErbStDV
Stand: 19.12.2022
zuletzt geändert durch:
Sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, BGBl. I S. 2432

Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung - Inhaltsverzeichnis

ErbStDV ( Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung )

FNA : 611-8-2-2-1

Fassung vom 08.09.1998

Zuletzt geändert durch:Sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19.12.2022 (BGBl. I S. 2432)

Inhaltsverzeichnis Einführung Zu § 33 ErbStG § 1 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter § 2 Anzeigepflicht derjenigen, die auf den Namen lautende Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben haben § 3 Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen Zu § 34 ErbStG § 4 Anzeigepflicht der Standesämter § 5 Verzeichnis der Standesämter § 6 Anzeigepflicht der Gerichte bei Todeserklärungen § 7 Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen in Erbfällen § 8 Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unt... § 9 Anzeigepflicht der Auslandsstellen § 10 Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden