SchwarzArbG
Stand: 28.06.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts, BGBl. I Nr. 172

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - Inhaltsverzeichnis

SchwarzArbG ( Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz )

FNA : 453-22

Fassung vom 23.07.2004

Inkrafttreten der Fassung: 01.08.2004

Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts vom 28.06.2023 (BGBl. I Nr. 172)

Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Zweck § 1 Zweck des Gesetzes Abschnitt 2 Prüfungen § 2 Prüfungsaufgaben § 2 a Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren § 3 Befugnisse bei der Prüfung von Personen § 4 Befugnisse bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen § 5 Duldungs- und Mitwirkungspflichten § 5 a Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft § 6 Unterrichtung von und Zusammenarbeit mit Behörden im Inland und in der Europäischen Union sowie im Europäi... § 6 a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union § 7 Auskunftsansprüche bei anonymen Angeboten und Werbemaßnahmen Abschnitt 3 Bußgeld- und Strafvorschriften § 8 Bußgeldvorschriften § 9 (weggefallen) § 10 Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbeding... § 10 a Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind