7.10 Die Sicherungsrechte an Grundstücken - Grundpfandrechte

Autoren: Mettler/Özdemir

7.10.1 Beratungssituation

Ein Mandant möchte wissen, welche Grundpfandrechte es gibt und welche Funktion diese haben.

7.10.2 Rechtliche Einordnung

Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Grundpfandrecht" gibt es nicht. In der Praxis hat sich folgendes Begriffsverständnis entwickelt: Ein Grundpfandrecht ist ein dingliches Verwertungsrecht, durch das ein Gläubiger seine Forderungen gegenüber dem Grundstückseigentümer absichert.

Es umfasst dabei die im Gesetz geregelten Rechtsinstitute wie die Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld. Diesen beschränkten dinglichen Rechten ist gemeinsam, dass der Berechtigte eine Geldforderung im Fall ihrer Nichterfüllung aus dem belasteten Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung befriedigen kann.13 Die Eigenart der Grundpfandrechte ergibt sich aus dem Wortlaut der §§  1113, 1191 und 1199 BGB, wo es übereinstimmend heißt, dass eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu bezahlen ist. Diese Formulierung kann nicht wörtlich genommen werden. Gemeint ist, dass die Substanz und/oder die Nutzungen des Grundstücks notfalls zwangsweise zugunsten des Berechtigten verwertet werden können, und zwar die Substanz im Wege der Zwangsversteigerung, die Nutzung im Wege der Zwangsverwaltung.