Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Juli 2007 -
Das Berufungsurteil wird berichtigt und im Ausspruch zur Hauptsache klarstellend wie folgt neu gefasst:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 23. Oktober 2006 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 319,83 Euro netto nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 13. Mai 2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
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