Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der Zivilkammer 87 des Landgerichts Berlin vom 24. Juni 2019 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Wert: 5.000 €
I.
Der Beteiligte zu 1 erstrebt seine Hinzuziehung zum Betreuungsverfahren für seinen Sohn.
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