OLG Frankfurt/Main, vom 20.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 UF 348/05
AG Kassel, vom 30.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 510 F 1830/05-VA
Anspruch des ausgleichsberechtigten Ehegatten auf Abtretung eines prozentualen, dynamischen Anteils der Betriebsrente im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
BGH, Beschluß vom 02.07.2008 - Aktenzeichen XII ZB 148/06
DRsp Nr. 2008/16737
Anspruch des ausgleichsberechtigten Ehegatten auf Abtretung eines prozentualen, dynamischen Anteils der Betriebsrente im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
»Im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich erwirbt der Berechtigte keinen Anspruch auf Zahlung einer dynamischen Ausgleichsrente, die in einem Vomhundertsatz des jeweiligen Zahlbetrags der aktuell geschuldeten Ausgleichsrente ausgedrückt werden könnte. Der ausgleichspflichtige Ehegatte kann deshalb auch nicht zur Abtretung eines prozentualen (dynamischen) Anteils seiner Betriebsrente verpflichtet werden (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 11. September 2007 - XII ZB 177/04 - FamRZ 2007, 2055, 2056 f.).«