Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 3 wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 3. Juli 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 5.000 €
I.
Der Vater der Betroffenen (Beteiligter zu 3) möchte verhindern, dass die Mutter der Betroffenen (Beteiligte zu 1) zur Betreuerin für die gemeinsame Tochter bestellt wird.
Bei der im Mai 2000 geborenen Betroffenen liegt eine geistige Behinderung als Folgezustand eines frühkindlichen Hirnschadens mit epileptischen Anfällen vor.
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