BMF - Schreiben vom 01.08.2000
IV A 5 -InvZ 1260 - 10/00
Fundstellen:
BStBl 2000 I 1219

BMF - Schreiben vom 01.08.2000 (IV A 5 -InvZ 1260 - 10/00) - DRsp Nr. 2008/81080

BMF, Schreiben vom 01.08.2000 - Aktenzeichen IV A 5 -InvZ 1260 - 10/00

DRsp Nr. 2008/81080

InvZ Investitionszulage; Zulagenschädliches Ausscheiden eines Wirtschaftsguts aus dem Betrieb des Investors bei Erzielung eines nicht zu vernachlässigenden Veräußerungserlöses

Der BFH hat mit Urteil vom 9. Dezember 1999 - III R 49/97 - (BStBl II 2000 S. 434) entschieden, dass das Ausscheiden eines Wirtschaftsguts aus dem Betrieb des Investors vor Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist ausnahmsweise dann unschädlich ist, wenn das betreffende Wirtschaftsgut entweder technisch abgenutzt oder wirtschaftlich verbraucht war und auch für Dritte keinen oder nur noch einen sehr geringen Wert besaß. Ein in diesem Sinne zu vernachlässigender Verwertungserlös ist nach Auffassung des BFH dann anzunehmen, wenn er im Verhältnis zu den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 10 % beträgt. Nach der Entscheidung des BFH gilt diese Untergrenze entgegen dem BMF-Schreiben vom 18. November 1996 - IV B 3 - InvZ 1260 - 66/96 - (BStBl I S. 1460) auch bei dem vorzeitigen Ausscheiden zuchtuntauglicher Milchkühe.

Zur Frage der Anwendung des o.g. BFH-Urteils nimmt das BMF Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung: