BMF - Schreiben vom 06.10.2000 (IV C 6 - S 2189 - 11/00)
Bei dem Dividenden-Stripping handelt es sich um Gestaltungen, durch die sich Anteilseigner, die nicht zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigt sind, den Vorteil dieser Anrechnung verschaffen. Dies geschieht in [...]