In Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder vertritt das BMF die Auffassung, daß ein Belastingadviseur-NL in der Bundesrepublik Deutschland keine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des §
Es handelt sich nicht um eine Tätigkeit als Steuerberater oder in einem anderen Katalogberuf des §
Es handelt sich auch nicht um eine Tätigkeit in einem „ähnlichen Beruf” im Sinne des §
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