Hiermit übersendet das BMF eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der
Für die geltenden Abkommen wurde in einer zusätzlichen Spalte der Zeitpunkt ihrer erstmaligen Anwendung angegeben.
Zusätzlich wurde die Übersicht ergänzt um die Abkommen auf dem Gebiet der Rechts- und Amtshilfe.
Wie die Übersicht zeigt, werden verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. Das BMF wäre dankbar, wenn Das BMF die Finanzämter anweisen werden würden, Steuerfestsetzungen in geeigneten Fällen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiß ist, ob und wann ein Abkommen wirksam wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Abkommensinhalt - soweit bekannt - bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zu entscheiden.
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