Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat den vorgeschlagenen Ergänzungen der Verständigungsvereinbarung zu Unterhaltsleistungen an einen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten in der Schweiz zugestimmt. Sie hat aber angeregt, den im Entwurf verwendeten Begriff „Regelbesteuerung” durch den Begriff „ordentliche Besteuerung” zu ersetzen. Der Text des BMF-Schreibens, das im BStBl Teil I veröffentlicht wird, lautet daher wie folgt:
Bei den deutsch-schweizerischen Verständigungsgesprächen vom 5. bis 7. Mai 1998 wurde auch die Frage erörtert, wie die wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Unterhaltszahlungen an einen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten in der Schweiz vermieden werden kann. Die Gespräche führten zu folgendem Ergebnis:
Nach Art.
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