Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das „Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen” in überarbeiteter Fassung nach dem Stand vom 1. Juli 1991 neu herausgegeben (Anlage).
Das Merkblatt ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Es soll Unternehmer (Lieferer) und ihre Abnehmer über die Umsatzsteuerbefreiung (Mehrwertsteuerbefreiung) für Ausfuhrlieferungen unterrichten. In erster Linie ist es für die Einzelhändler und ihre privaten ausländischen Kunden bestimmt. Regelungen, die für diese Personen nicht von allgemeiner Bedeutung sind, behandelt deshalb das Merkblatt nicht. Rechtsgrundlage für die Steuerbefreiung sind § 4 Nr. 1, § 6 des Umsatzsteuergesetzes und die §§ 8 bis 17 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung.
(1) Inland ist im wesentlichen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Freihäfen.
(2) Ausland ist das Gebiet, das nicht zum Inland gehört.
(3) Eine Ausfuhr liegt vor, wenn der gelieferte Gegenstand endgültig vom Inland in das Ausland gelangt.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|