Baumschulkulturen sind mehrjährige Pflanzungen, die nach einer bestimmten Kulturzeit einen einmaligen Ertrag durch Verkauf erbringen. Die jährliche mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme bei diesen Kulturen ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Zur Vereinfachung wird unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgendes zugelassen:
1. Vereinfachungsregelung
1.1 Ha-Richtsätze
Für die Bewertung von Baumschulkulturen gelten folgende ha-Richtsätze
Rhododendron und Azaleen 27 800 DM sonstige Ziergehölze aller Art 20 200 DM Forstpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden 8 400 DM Heckenpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden, nicht jedoch Solitärsträucher und Heckenpflanzen, die im extra weiten Stand kultiviert werden 9 100 DM Obstgehölze aller Art 11 100 DM |
Diese Richtsätze beruhen auf der Annahme, daß selbstaufgezogenes Pflanzenmaterial verwendet wird.
1.2 Pflanzenwerte
In den unter Tz. 1.1 genannten Richtsätzen sind folgende reine Pflanzenwerte je ha Baumschule enthalten:
Rhododendron und Azaleen 19 500 DM sonstige Ziergehölze aller Art 15 200 DM Forstpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden 3 800 DM Heckenpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden, |
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