Nach der Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die steuerliche Anerkennung von Sammelwertberichtigungen bei Kreditinstituten vom 4. Juli 1988 (BStBl 1988 I S. 316) ist die Bildung von Sammelwertberichtigungen bei Kreditinstituten nicht mehr zulässig. Das Verbot der Sammelwertberichtigungen erfaßt auch Ausleihungen, die durch Schiffspfandrechte gesichert sind.
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