Zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft und zur Unterstützung von Investitionen in diesen Wirtschaftszweigen sind in den neuen Ländern sog. Kreditgarantiegemeinschaften (Bürgschaftsbanken) gegründet worden. Es handelt sich um Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft, die als gemeinnützige Körperschaften behandelt werden. Sie bürgen für Kredite an mittelständische Unternehmen. Die zur Finanzierung des Eigenkapitals dieser Institute aufgewandten Geldbeträge, die an die Kreditgarantiegemeinschaften selbst oder an deren Mitglieder (z.B. Landesverbände der Spitzenorganisationen des Handels und der Wirtschaft in den neuen Ländern) geleistet werden, sind nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder aus allgemeinen Billigkeitserwägungen im Kalenderjahr 1991 wie folgt zu behandeln:
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