BMF - Schreiben vom 15.03.1991
IV B 2 - S 2134 - 32/91
Fundstellen:
BStBl 1991 I 331

BMF - Schreiben vom 15.03.1991 (IV B 2 - S 2134 - 32/91) - DRsp Nr. 2008/81203

BMF, Schreiben vom 15.03.1991 - Aktenzeichen IV B 2 - S 2134 - 32/91

DRsp Nr. 2008/81203

§ 4 EStG Schuldzinsen für Kontokorrentkredite als Betriebsausgaben bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG; Zeitlicher Anwendungsbereich der vom BFH im Beschluß vom 4. Juli 1990 - GrS 2 und 3/88 - BStBl 1990 II S. 817 vorgeschriebenen Zinszahlenstaffelmethode

Mit Beschluß des Großen Senats vom 4. Juli 1990 - GrS 2-3/88 - BStBl 1990 II S. 817 - hat der BFH entschieden, daß der betriebliche (berufliche) Anteil der Schuldzinsen einer Kontokorrentverbindlichkeit, die sowohl durch betrieblich (beruflich) als auch durch privat veranlaßte Auszahlungen und Überweisungen entstanden ist, grundsätzlich nach der sog. Zinszahlenstaffelmethode zu ermitteln ist. Zu diesem Zweck ist das (gemischte) Kontokorrentkonto entsprechend den privaten und betrieblichen (beruflichen) Sollbuchungen rechnerisch in der Buchführung des Steuerpflichtigen in zwei Unterkonten aufzuteilen.