Die Regierungsvereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland befasst sich mit der Rechtsstellung der beiden o.g. Firmen; danach können dem Unternehmen „General Services Administration” und seinem Personal keine stationierungsrechtlichen Befreiungen und Vergünstigungen nach dem Zusatzabkommen des NATO-Truppenstatuts gewährt werden, wohingegen für das Unternehmen „Interagency Fleet Management System” bzw. seines Personals eine Einstufung als ziviles Gefolge im Sinne des NATO-Truppenstatuts in Betracht kommt.
Die deutsche Antwortnote vom 16.2.1999 ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.
Bonn, 16. Februar 1999
Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika unter Bezugnahme auf die dortigen Verbalnoten Nr. 192 vom 30. April 1998 und Nr. 505 vom 22. September 1998 bezüglich des Tätigwerdens der General Services Administration (GSA) bzw. des Interagency Fleet Management Systems (IFMS) für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte Folgendes mitzuteilen:
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|