BMF - Schreiben vom 17.06.1991
IV B 2 - S 1901 - 96/91
Fundstellen:
BStBl 1991 I 598

BMF - Schreiben vom 17.06.1991 (IV B 2 - S 1901 - 96/91) - DRsp Nr. 2008/81181

BMF, Schreiben vom 17.06.1991 - Aktenzeichen IV B 2 - S 1901 - 96/91

DRsp Nr. 2008/81181

§ 4 EStG; Hinweise für die steuerliche Gewinnermittlung für das erste Halbjahr 1990 im beigetretenen Teil Deutschlands

Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der neuen Bundesländer werden für die steuerliche Gewinnermittlung für das erste Halbjahr 1990 im beigetretenen Teil Deutschlands die in der Anlage beigefügten Hinweise herausgegeben.

Hinweise für die steuerliche Gewinnermittlung für das erste Halbjahr 1990 im beigetretenen Teil Deutschlands

1 Allgemeines

Nach Anlage I, Kap. IV, Sachgebiet B, Abschn. II, Nr. 14 des Einigungsvertrags vom 31. August 1990 tritt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrsteuern im beigetretenen Teil Deutschlands grundsätzlich am 1. Januar 1991 in Kraft. Bis dahin gilt sowohl für die Einkommensbesteuerung als auch für die Ermittlung der Einkünfte das Recht der ehemaligen DDR. Für die Einkommensbesteuerung des Kalenderjahres 1990 werden deshalb die bisherige Bundesrepublik Deutschland und die ehemalige DDR zueinander wie zwei fremde Staaten behandelt.