Fraglich ist die Bewertung von Rückstellungen für Prämien- bzw. Bonusverbindlichkeiten im Sparverkehr - insbesondere hinsichtlich einer Abzinsung.
Kreditinstitute bieten ihren Sparern langfristige Sparverträge an, bei denen der Sparer seine Sparleistung entweder als Einmalbeitrag oder in regelmäßigen Sparraten über eine festgelegte Laufzeit erbringen muß. Die Besonderheit dieser Sparverträge besteht darin, daß sich das Kreditinstitut verpflichtet, dem Sparer zusätzlich zum vereinbarten Zins am Ende der Vertragslaufzeit eine einmalige Prämie bzw. einen einmaligen Bonus zu zahlen. Zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der Prämien- bzw. Bonusverbindlichkeit gilt nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgendes:
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