BMF - Schreiben vom 23.12.1991
S 2334
Fundstellen:
BStBl 1992 I 51

BMF - Schreiben vom 23.12.1991 (S 2334) - DRsp Nr. 2008/80194

BMF, Schreiben vom 23.12.1991 - Aktenzeichen S 2334

DRsp Nr. 2008/80194

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb ab 1. Januar 1992

Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt im Betrieb abgibt, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Die Sachbezugswerte sind für das Kalenderjahr 1992 durch die Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung 1991 vom 12. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2210) festgesetzt worden. Hiernach beträgt der Wert einer Mahlzeit (Mittag- oder Abendessen) einheitlich in allen Bundesländern 4,- DM; für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende ermäßigt sich der Wert auf 3,40 DM.

Die vorstehenden Sachbezugswerte gelten für Mahlzeiten, die ab 1. Januar 1992 gewährt werden. Im übrigen wird auf Abschnitt 31 Abs. 6 LStR hingewiesen.

Fundstellen
BStBl 1992 I 51