Aus einem Arbeitspapier der Arbeitsgruppe „GewSt” ergeben sich Zweifel an der Richtigkeit des bisherigen Verfahrens der Bekanntgabe von Verlustfeststellungsbescheiden in bestimmten Organschaftsfällen.
Das BMF nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Es muss unterschieden werden zwischen
Gewerbeverlusten, die vor der Gründung des Organschaftsverhältnisses beim Organ entstanden sind (vororganschaftliche Verluste) und
Gewerbeverlusten, die während des Bestehens des Organschaftsverhältnisses entstanden sind.
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