Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Besteuerung von Einkünften ausländischer Unternehmen aus der Beteiligung an inländischen Wertpapiersondervermögen (Aktienfonds) nach dem
Beteiligt sich ein ausländisches Unternehmen an einem in Deutschland nach den Vorschriften des
Ist das deutsche Besteuerungsrecht für nicht ausgeschüttete Erträge dieses Aktienfonds nach den deutschen
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