Gemäß § 72 Abs. 1 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) sind die Namen und Anschriften der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die auf die Zuständigkeit für die Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes nach § 72 Abs. 1 Satz 3 EStG verzichtet haben, sowie der Zeitpunkt, zu dem der Verzicht wirksam geworden ist, zu veröffentlichen.
Die nachfolgend abgedruckte Übersicht führt die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts auf, die bis zum 31. Dezember 2020 auf ihre Zuständigkeit verzichtet haben und deren Aufgaben als Familienkasse von der Bundesagentur für Arbeit übernommen worden sind, sowie den jeweiligen Zeitpunkt, zu dem der Verzicht wirksam geworden ist. Die Übersicht ist nach dem Datum des Verzichts und der Postleitzahl sortiert.
Liste der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die auf die Zuständigkeit für die Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes nach § 72 Abs. 1 Satz 3 EStG verzichtet haben
Verzicht zum 1. Januar 2020:
Abwasserzweckverband Rottal
Rathausplatz 2
88483 Burgrieden
Gemeinde Burgrieden
Rathausplatz 2
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|