BMF - Schreiben vom 05.01.2022 (IV C 2 - S 2144-g/20/10002: 007)
Aufwendungen für Rechteüberlassungen sind beim Schuldner nach Maßgabe des § 4j Absatz 3 EStG nicht oder nur anteilig abziehbar, wenn die Einnahmen des Gläubigers einer von der Regelbesteuerung abweichenden, niedrigen [...]