Autorin: Kestler |
Vermögen der Forstwirtschaft, also Wald, stellt nie landwirtschaftliches Betriebsvermögen dar. Im steuerlichen Sinn handelt es sich immer um Privatvermögen. Die Waldgrundstücke werden deshalb nicht auf die GbR übertragen. Sie können unabhängig von der eben geschilderten Vorgehensweise zwischen den beiden Kindern aufgeteilt werden.
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