Autorin: Kestler |
Wichtig ist, dass die Beteiligten die genannten drei Schritte in der angegebenen Reihenfolge vornehmen. Wegen der sogenannten Gesamtplanrechtsprechung des BFH sollte zwischen Übertragung der Grundstücke auf die GbR und deren Auflösung ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren liegen.
Die gesamte Gestaltung ist aufwendig und sollte nur mit Hilfe eines juristischen und auch steuerlichen Beraters umgesetzt werden. Natürlich kann die Übertragung der Liegenschaften auf die GbR nur durch einen notariellen Übergabevertrag erfolgen. Die Gründung einer GbR dagegen ist privatschriftlich möglich.
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