Expertentipps

Autorin: Kestler

Erhöhte Vorsicht ist in der juristischen Beratung zu empfehlen, wenn das ausschlaggebende Motiv für die lebzeitige Übertragung in einer Steuerersparnis liegt. Ebenso verhält es sich, wenn der hauptsächliche Beweggrund im Entzug beispielsweise einer Immobilie vor dem Zugriff der Sozialbehörde im Pflegefall liegt (dazu Mandatssituation 6.5). Hier sollte der Berater zunächst über die Rechtslage aufklären, da oftmals laienhafte Fehlvorstellungen dem Übertragungswunsch zugrunde liegen. In jedem Fall sollte die Intention von Mandanten und deren Angehörigen detailliert erfragt werden, um die rechtliche Lösung zu erarbeiten, die dem tatsächlichen Wunsch des Mandanten und optimalerweise auch seiner Angehörigen entspricht.