Lösung

Autorin: Kestler

In diesem Fall ist den Eheleuten Päffgen ein notariell beurkundeter Vertrag zu empfehlen, in dem sie ihre Miteigentumsanteile an dem Anwesen auf Simon übertragen und der auch einen Pflichtteilsverzicht von Simon enthält. Sie sollten sich ein Wohnrecht an der von ihnen bewohnten Wohnung im Erdgeschoss vorbehalten. Um zu verhindern, dass ihre Schwiegertochter im Wege der Erbfolge bei Vorversterben ihres Sohnes das Anwesen erhält, wird ein Rückübertragungsrecht für den Fall vereinbart, dass Simon vor seinen Eltern verstirbt.

Um den Erben nicht mit Pflichtteilsansprüchen zu belasten, sollten Tilda und Tatjana jeweils einen Pflichtteilsverzicht auf den Tod beider Elternteile ab. Tatjana sollte hierfür eine vereinbarte und im Vertrag bezifferte Gegenleistung von ihren Eltern erhalten. Da die Eltern finanziell hierzu nicht in der Lage sind, sollte Simon als Gegenleistung für die Übertragung des Anwesens die Zahlung an seine Schwester Tatjana übernehmen.

Auch die Eheleute Päffgen sollten jeweils einen Pflichtteilsverzicht abgeben, gegenständlich beschränkt auf das übertragene Anwesen.

Zur weiteren finanziellen Absicherung für Tatjana könnte sie verlangen, dass Simon sich verpflichtet, bei einer Veräußerung innerhalb von 15 Jahren ab Übergabe einen Teil des Veräußerungserlöses an sie und Tilda auszubezahlen.

Hinweis