Autor: Engels |
Steuerlich zu berücksichtigen sind in Fragen rund um die vorweggenommene Erbfolge Aspekte
der Teilentgeltlichkeit (z.B. Übernahme von Verbindlichkeiten, Vorbehaltsnießbrauch, Wohnrecht, Pflegeverpflichtung) und |
der Sicherung durch Rückfallklauseln (z.B. Insolvenz, Pfändung, Vorversterben des Begünstigten, Scheidung, Belastung bzw. Veräußerung ohne Zustimmung des Zuwendenden). |
Insoweit wird Bezug genommen auf die Einführung (unter 6.2.3).
Im Fall der Familie Päffgen ist die Verpflichtung der Ausgleichszahlung in der Person der Eltern, damit der höhere Freibetrag der Geschwister Tilda, Simon und Tatjana Päffgen im Verhältnis zu ihren Eltern Ilse und Thomas Päffgen in Anspruch genommen werden kann, zu beachten.
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