FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 09.04.2009
3 - S 3806/51

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 09.04.2009 (3 - S 3806/51) - DRsp Nr. 2009/80283

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 09.04.2009 - Aktenzeichen 3 - S 3806/51

DRsp Nr. 2009/80283

Erbschaft- und Schenkungssteuer; Atypisch stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen im Hinblick auf die Begünstigungen nach §§ 13a, 13b und 19a ErbStG

Die Referatsleiter Erbschaftsteuer hatten in der Sitzung ErbSt I/07, zu TOP II/2, mehrheitlich der Auffassung zugestimmt, eine atypische stille Beteiligung oder Unterbeteiligung an einer Personengesellschaft gehöre nicht zum begünstigten Vermögen i. S. des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG. Entsprechende Verwaltungsanweisungen sind daraufhin in einigen Bundesländern ergangen, eine Übergangsregelung wurde abgelehnt. Diese Entscheidungen wurden von den Abteilungsleitern bestätigt.