Den Abdruck des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 15.02.2000, Az.: 33-S 0171-141/5-9029, übersendet die OFD mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
In der Anlage übersendet das Sächsische Staatsministerium der Finanzen ein mit dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmtes Merkblatt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu Fragen der Gemeinnützigkeit bei INSTI-Erfinderclubs.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen bittet sicherzustellen, dass die Finanzämter bei der gemeinnützigkeitsrechtlichen Beurteilung von INSTI-Erfinderclubs nach den im Merkblatt dargestellten Grundsätzen verfahren.
INSTI-Erfinderclubs beantragen regelmäßig die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (insbesondere, um für Zuwendungen ihrer Sponsoren Spendenbescheinigungen ausstellen zu können). In einigen Fällen ist es hier zu Problemen gekommen, wenn sich die Clubs nicht nur mit dem reinen Erfinden, sondern (zwangsläufigerweise) auch mit der Patentierung und Nutzungen von Erfindungen beschäftigen.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|