Nach Einschätzung des Bundesamts für Finanzen hat sich die Zusammenarbeit zwischen der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) und den Finanzbehörden der Länder bewährt. Sie ist allerdings aufgrund der Komplexität und der ständig zunehmenden Anzahl der Anfragen sehr zeitaufwendig. Die Bearbeitungsdauer hat sich auf durchschnittlich ein halbes Jahr verlängert.
Zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der IZA und den Finanzbehörden der Länder, insbesondere zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten, bitte ich bei der Übersendung von Anfragen und Mitteilungen an die IZA Folgendes zu beachten:
Anfragen und Mitteilungen sind entsprechend der Tz. 4 des „IZA-Erlasses” entweder formlos oder auf den Vordrucken BfF 1 A und BfF 2 an die IZA zu senden. Die alten Vordrucke BfF 1 bitte ich wegen deren Unübersichtlichkeit zu vernichten.
Anfragen sind möglichst nur in maschinengeschriebener Form oder aber in deutlicher Druckschrift zu stellen. Vorhandene Unterlagen sollten lesbar in Kopie beigefügt werden.
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