Autorin: Kestler |
Gerade im ländlichen Bereich befinden sich viele landwirtschaftliche Betriebe bereits seit Generationen im Familienbesitz. Die aktuellen Eigentümer haben jedoch die tatsächliche Bewirtschaftung eingestellt und Felder und Wiesen verpachtet. Der Betrieb soll nicht, wie in früheren Generationen, als er noch bewirtschaftet wurde, an lediglich ein Kind übergeben werden. Vielmehr soll im Wege einer wertgerechten Nachfolgeplanung das vorhandene Grundvermögen auf beide Kinder aufgeteilt werden.
Dies führt steuerlich jedoch zur zwangsweisen Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens. Die entsprechenden Flächen werden ins Privatvermögen überführt. Hierbei fällt i.d.R. nicht unerhebliche Entnahmesteuer an, da die landwirtschaftlichen Flächen im Laufe der Zeit eine erhebliche Wertsteigerung erfahren haben.
Der folgende Fall ereignet sich in einem Gebiet außerhalb einer
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