Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
I.
Hintergrund der Verfassungsbeschwerde ist ein medizinrechtlicher Streit um die Behandlung eines dementen Schmerzpatienten, dessen Sohn diese Behandlung zu beenden versuchte, was ihm nicht gelang. Ihr Gegenstand ist vor allem die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur "Lebensverlängerung als Schaden" (Urteil vom 2. April 2019 - VI ZR 13/18 -).
1. Der Beschwerdeführer ist der in den USA lebende Sohn des im November 2011 verstorbenen Patienten und dessen Alleinerbe. Sein Vater stand von 1997 bis zu seinem Tod unter Betreuung; seit 2006 lebte er in einem Pflegeheim.
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