Lösung

Autor: Klatt

Zunächst ist das unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln. Auf der Grundlage eines monatlich durchschnittlichen bereinigten Nettoeinkommens i.H.v. 5.850 € sind zunächst abzugsfähige Belastungen i.H.v. 475 € in Abzug zu bringen. Es verbleibt somit ein Einkommen i.H.v. 5.375 € monatlich. Im nächsten Schritt ist der Bedarf der Familie von Bernd Seifert zu ermitteln. Auf der Grundlage der zum 01.01.2020 beschlossenen Selbstbehalte ist für Bernd Seifert ein Selbstbehalt i.H.v. 2.000 € zu berücksichtigen und für seine Ehefrau Andrea i.H.v. 1.600 €. Dies ergibt zunächst einmal einen Selbstbehalt von insgesamt 3.600,00 €.

Auf der Grundlage eines bereinigten unterhaltsrelevanten Einkommens i.H.v. 5.375 € ermittelt sich der Bedarf der beiden minderjährigen Kinder nach der zehnten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. Daraus ergibt sich sowohl für Oskar wie auch für Hanna ein Tabellenbetrag nach der ersten Altersstufe i.H.v. 591 €. Das staatliche Kindergeld von 204 € ist in Abzug zu bringen, so dass je Kind ein ungedeckter Bedarf i.H.v. 387 € zu berücksichtigen ist. Daraus ermittelt sich ein Familienselbstbehalt i.H.v. 4.374 €.

Familieneinkommen Seifert i.H.v.

 

5.850 €

abzgl. mtl. Belastungen

 

- 475 €

zu berücksichtigendes Einkommen

 

5.375 €

abzgl. Familienselbstbehaltnach Düsseldorfer Tabelle: