Expertentipps

Autor: Klatt

Das vorgenannte Fallbeispiel bekommt eine andere rechtliche Bewertung, wenn Bernd Seifert statt der zugrunde gelegten jährlichen Vergütung i.H.v. 105.000 € ein jährliches Einkommen i.H.v. 99.500 € erzielt hätte. Nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wäre eine Unterhaltspflicht entfallen. Dabei wäre das monatlich berücksichtigungsfähige Nettoeinkommen statt der bisherigen 5.850 € bei einem Betrag von rund 250 € weniger im Monat entscheidend dafür, ob eine Unterhaltspflicht besteht oder nicht. Dem Einkommen von monatlichen 5.850 €, aus dem sich eine Unterhaltspflicht von rund 500 € im Monat ergibt, steht ein Einkommen von rund 5.600 € ohne Unterhaltspflicht gegenüber. Aus der Praxis gibt es bereits eine Vielzahl von Stimmen, die in dieser Berechnungsweise eine unzulässige Ungleichbehandlung sehen.