Anlage: EDI-Textelemente
Derzeit werden Einkommensteuerfestsetzungen u. a. teilweise vorläufig hinsichtlich der Anwendung des § 32 c EStG für Veranlagungszeiträume ab 1994 vorgenommen (vgl. die Bezugsverfügung vom 16.03.2000).
Analog zur Verfahrensweise bei Einkommensteuerbescheiden ist auch sämtlichen Bescheiden über gesonderte Feststellungen (§
Die OFD bittet daher, ab sofort wie folgt zu verfahren:
Erstmalige Feststellungsbescheide sind gemäß §
„Der Feststellungsbescheid ist im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden bzw. Revisionen nach §
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