OFD Düsseldorf - Verfügung vom 17.08.2000
S 2244 - 33 - St 131 - K

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 17.08.2000 (S 2244 - 33 - St 131 - K) - DRsp Nr. 2008/81249

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 17.08.2000 - Aktenzeichen S 2244 - 33 - St 131 - K

DRsp Nr. 2008/81249

§ 17 EStG Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG i.d.F. des StentlG 1999/2000/2002 für Veranlagungszeiträume vor 1999

Gegen §§ 17 Abs. 2 S. 4 Buchst. b EStG i.d.F des JStG 1996 sind in jüngster Zeit vermehrt verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden (siehe hierzu meine Kurzinformation 32/2000). Die Vorschrift wurde wegen dieser Bedenken durch das StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab VZ 1999 in ihrer Wirkungsweise abgemildert.

Nunmehr ist beabsichtigt, eine gesetzliche Anwendungsregelung zu schaffen, nach der die Neuregelung bereits für die Veranlagungszeiträume 1996 bis 1998 angewendet werden soll. Das BMF hat mit Schreiben vom 3.8.2000 angewiesen, im Vorgriff auf die vorgesehene gesetzliche Änderung § 17 Abs. 2 Satz 4 i.d.F. des 1999/2000/2002 bereits auf noch nicht bestandskräftig veranlagte Fälle der Veranlagungszeiträume 1996 bis 1998 anzuwenden.