Das Land NdSachsen verleiht ein Stipendium am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München. Das Stipendium beträgt monatlich 1 500 DM.
Nach den bis zum 31.12.1998 geltenden Vergaberichtlinien (RdErl. d. Nds. KultM v. 22.3.1963 in der Fassung des RdErl. v. 28.2.1994, Nds. MBl. S. 427) wurden die Stipendiaten am Zentralinstitut für Kunstgeschichte zu einer Gegen-/Arbeitsleistung herangezogen, für die das monatliche Stipendium eine Vergütung darstellte.
Das Stipendium erfüllte somit nicht die Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit nach §
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