Durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10. 1997 (BStBl I S.
Vorab bittet die OFD wie folgt zu verfahren:
Ist nach der geänderten Rechtslage ein Verlust der wirtschaftlichen Identität bereits bis zum 31.12.1996 eingetreten, muß ggf. eine Verlustverrechnung schon im Rahmen der Veranlagung 1997 versagt oder die Vortragsfähigkeit des verbleibenden Verlustabzugs in der gesonderten Feststellung zum 31.12.1997 nach §
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