Anlg.: 1 Übersicht
Im folgenden sind die verschiedenen Möglichkeiten zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und von der Körperschaftsteuer sowie die hierbei zu beachtenden Vorschriften und die jeweils erforderlichen Nachweise zusammengefaßt. Die Anlage
enthält eine tabellarische Übersicht.
1 Allgemeines:
Nach den Vorschriften des Einkommen- und des Körperschaftsteuergesetzes kommen unter bestimmten Voraussetzungen - z. T. alternativ zur Anrechnung der Kapitalertragsteuer bzw. der Körperschaftsteuer im Rahmen der Veranlagung (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 und 3 EStG) - folgende Maßnahmen zur Freistellung von der Kapitalertragsteuer bzw. Körperschaftsteuer in Betracht:
- Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug (§ 44 a EStG) - Erstattung der Kapitalertragsteuer (§§ 44 b,
2 Betroffene Kapitalerträge:
Die o. a. Maßnahmen sind jeweils nur bei bestimmten Kapitalerträgen möglich, wobei die einzelnen Vorschriften sich z. T. jeweils auf unterschiedliche Kapitalerträge beziehen. Im einzelnen können folgende Kapitalerträge für eine Freistellung von der Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer in Betracht kommen:
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