Bei der Vorlage von Verkehrswertgutachten als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts i. S. der §§ 145 Abs. 3 Satz 3, 146 Abs. 7 BewG wurde festgestellt, dass Nießbrauchsrechte als Belastung bei der Wertermittlung nach der
Die OFD bittet, in diesen Fällen wie folgt zu verfahren:
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