OFD Magdeburg - Verfügung vom 10.03.2000
S 2230 - 89 - St 217 V

OFD Magdeburg - Verfügung vom 10.03.2000 (S 2230 - 89 - St 217 V) - DRsp Nr. 2008/81284

OFD Magdeburg, Verfügung vom 10.03.2000 - Aktenzeichen S 2230 - 89 - St 217 V

DRsp Nr. 2008/81284

Steuerliche Behandlung von Zuschüssen zur Wiedereinrichtung und Modernisierung bäuerlicher Familienbetriebe im Haupterwerb (insbesondere: Starthilfezuschüsse)

Aus gegebenem Anlass wird zur steuerlichen Behandlung so genannter Starthilfezuschüsse zur Wiedereinrichtung und Modernisierung bäuerlicher Familienbetriebe im Haupterwerb auf Folgendes hingewiesen:

Durch die „Richtlinie für die Förderung zur Wiedereinrichtung und Modernisierung bäuerlicher Familienbetriebe im Haupterwerb” wird die Wiedereinrichtung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe unterstützt, die es dem Betriebsinhaber ermöglichen, aus dem Betrieb für sich und seine Familie ein dauerhaft ausreichendes Einkommen zu erzielen.

Die Förderung bezieht sich auf betriebliche Investitionen unterschiedlicher Art, sofern diese im Zusammenhang mit der Wiedereinrichtung und Modernisierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erfolgen. Gegenstand der Förderung sind u. a. Investitionen zur Senkung der Produktionskosten, die Erstbeschaffung von Maschinen, die Investition in Rebanlagen und Aufwendungen zur Erstbeschaffung von lebendem Inventar für die Rinder- und Schafhaltung. Im Einzelfall kann auch der Landkauf gefördert werden. Investitionen für den Wohnhausbereich des Landwirts sind jedoch nicht begünstigt.